Akutes Sodbrennen: Behandlung

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Gelegentliches Sodbrennen ist meist ein harmloses Symptom, aber kein eindeutiger Hinweis auf eine Krankheit. Bei vereinzeltem Sodbrennen kann häufig eine Umstellung der Lebens- und Ernährungsgewohnheiten Abhilfe verschaffen. Werden die auslösenden Faktoren vermieden, stellt sich rasch eine Besserung ein [1].

Oft tritt akutes Sodbrennen nach großen Mahlzeiten auf. Hier ist es hilfreich, mehrere kleine und leichte Mahlzeiten zu sich zu nehmen, auf fettige Speisen, Gewürze, Zitrusfrüchte, Schokolade, Kaffee und Alkohol zu vermeiden [2]. Auch Rauchverzicht kann zu einer deutlichen Besserung beitragen [3].  

Beginnen die Beschwerden im Liegen, kann als erste Maßnahme eine Erhöhung des Oberkörpers versucht werden. Oft hilft es, zwei Stunden vor dem Schlafengehen nichts mehr zu essen und auf schwere Mahlzeiten am Abend zu verzichten.

Sodbrennen in Zusammenhang mit körperlicher Betätigung sollte kein Grund sein, auf Sport zu verzichten: Gewichtsverlust kann zu einer Besserung der Symptome beitragen. Hilfreich ist es, zwei Stunden vor dem Sport nichts mehr zu essen. 

Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Medikamentenliste zu überprüfen, da zahlreiche Medikamente Sodbrennen verursachen können; eventuell  kann auf Alternativen umgestellt werden [2].

Bei leichter bis mittlerer Ausprägung der Symptomatik kann eine Selbstmedikation mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erfolgen [4]. Auch Hausmittel und Alternativmedizin können helfen, Sodbrennen primär selbstständig in Griff zu bekommen.

Bei Sodbrennen in der Schwangerschaft sollten zunächst Lifestyle-Änderungen versucht werden, bevor medikamentös behandelt wird [5].

Treten die Beschwerden häufiger, regelmäßig, unabhängig von Nahrungsaufnahme und körperlicher Aktivität auf, besteht ein erhöhtes Risiko für eine ernstzunehmende zugrundeliegende Erkrankung. Dies gilt auch, wenn bereits ergriffene Maßnahmen keine Besserung bewirken konnten [1]. Bei Vorliegen von Alarmzeichen sollte zeitnah ein Arzt aufgesucht werden: Schluckbeschwerden, Erbrechen und ungewollter Gewichtsverlust im Zusammenhang mit Sodbrennen sollten ärztlich abgeklärt werden. Bei Blutungen, Blut im Stuhl, Blutarmut oder einer bestehenden Medikamenteneinnahme, die das Blutungsrisiko erhöht (Antikoagulantien, „Blutverdünner), ist ein Arztbesuch dringend angeraten. Ebenso sollte bei regelmäßiger Einnahme von Schmerzmitteln wie Ibuprofen, Diclofenac o. Ä. ein Arzt konsultiert werden.

Die Art der Symptomatik kann als Hinweis für abklärungsbedürftige Erkrankungen herangezogen werden:

Schmerzqualität: plötzlich, kolikartig, entzündlich

Zeitliche Bezüge: Symptome beim Schlucken oder unmittelbar bei Beginn der Nahrungsaufnahme

Begleiterkrankungen/Symptome außerhalb des Bauchraumes: ausstrahlende Rücken-/Brustschmerzen, koronare Herzkrankheit, Asthma

Verschleiernde Faktoren: Patientenalter, Einnahme von Schmerzmitteln Patienten über 55 Jahre sollten unabhängig von zusätzlichen Alarmsymptomen bei ihrem Hausarzt vorstellig werden [4].

Ziele der Behandlung sind eine zufriedenstellende Symptomkontrolle und das Verhindern von Komplikationen. Bei Erstvorstellung wird zunächst die Wirksamkeit der Allgemeinmaßnahmen überprüft. Bei typischen Refluxsymptomen und keinen weiteren Alarmzeichen/Risikofaktoren kann primär auf eine Magenspiegelung verzichtet werden. In diesem Fall erfolgt eine Behandlung mit Protonenpumpenhemmern (PPI) über vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit kommt es meist zu einer Besserung der Symptomatik. Andere Medikamente (Antazida, H2-Rezeptorantagonisten) können eingesetzt werden, sind den PPI aber an Wirksamkeit unterlegen. Lassen sich die Beschwerden durch die Akuttherapie nicht zufriedenstellend lindern oder besteht weiterhin ein hoher PPI-Bedarf, sollte zur Abklärung eine Magenspiegelung erfolgen.

Symptomatischen Patienten ohne krankhafte Veränderungen der Speiseröhre wird von einer chirurgischen Therapie abgeraten. Hier empfiehlt sich eine erweiterte Funktionsdiagnostik. Ergibt sich hier zweifelsfrei ein Reflux als Ursache der Symptome, kann eine Operation als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden [6].


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